Ein Erbfall ist der Übergang der Rechte und des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Dieses rechtliche Verfahren regelt, wie das Vermögen des Verstorbenen unter den Berechtigten aufgeteilt wird, entweder auf der Grundlage des in einem Testament zum Ausdruck gebrachten Willens des Verstorbenen oder auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, wenn es kein Testament gibt.

Arten der Erbfolge

  1. Legitime Erbfolge: Tritt auf, wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen (oder das Testament ungültig ist). In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer die Erben sind und in welchem Verhältnis sie das Vermögen erhalten.
  2. Testamentarische Erbfolge: Sie tritt auf, wenn der Verstorbene ein gültiges Testament hinterlassen hat, das angibt, wie sein Vermögen verteilt werden soll. Die Erben und Anteile werden auf der Grundlage des Willens des de cuius im Testament festgelegt.
  3. Erforderliche Erbfolge: Gewährt den Ehegatten, Kindern, Verwandten in aufsteigender Linie, wenn keine Kinder vorhanden sind, einen Anteil am Vermögen des Erblassers, unabhängig von testamentarischen Bestimmungen. Dieser Mindestanteil wird als „legitim“ bezeichnet.

Lassen Sie uns die wichtigsten Merkmale sehen:

Rechtsnachfolge

  1. Definition: Die gesetzliche Erbfolge erfolgt ohne ein gültiges Testament. Die Vorschriften über die Rechtsnachfolge von Todes wegen sind gesetzlich festgelegt.
  2. Erben: Die rechtmäßigen Erben werden durch Gesetz festgestellt und folgen einer Reihenfolge der Priorität. In der Regel haben die nächsten Verwandten Vorrang, insbesondere:
    • Ehegatte
    • Kinder
    • Eltern und andere Verwandte in aufsteigender Linie
    • Brüder und Schwestern
    • Sonstige Verwandte bis zur sechsten Klasse
    • In Ermangelung von Erben, der Staat
  3. Verteilung des Vermögens: Das Vermögen des Verstorbenen wird nach den gesetzlich vorgesehenen Quoten aufgeteilt. Hinterlässt der Erblasser beispielsweise einen Ehegatten und zwei Kinder, so wird der Nachlass zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt.

Testamentarische Erbfolge

  1. Definition: Die testamentarische Erbfolge tritt auf, wenn der Verstorbene ein gültiges Testament hinterlassen hat, in dem er seinen Willen über die Verteilung seines Vermögens zum Ausdruck gebracht hat.
  2. Erben: Die Erben sind diejenigen, die im Testament angegeben sind. Der Erblasser kann jede Person als Erben ernennen, einschließlich Personen, die nicht verwandt sind, Wohltätigkeitsorganisationen, Freunde usw.
  3. Verteilung des Vermögens: Das Vermögen wird nach den Bestimmungen des Testaments verteilt, sofern die den Berechtigten (Ehegatten, Kindern und Verwandten in aufsteigender Linie) vorbehaltenen Anteile eingehalten werden. Nach italienischem Recht muss ein Teil des Vermögens zwangsläufig den Ehegatten vorbehalten sein, auch wenn das Testament etwas anderes vorsieht.

Erforderliche Nachfolge

  1. Definition: Der Erbrecht ist eine Rechtsform des Erbrechts, die den Berechtigten (d. h. den erforderlichen Erben) einen Anteil am Vermögen des Erblassers garantiert, unabhängig von etwaigen testamentarischen Verfügungen des Erblassers.
  2. Erben: Erben in der erforderlichen Nachfolge werden „legitime“ oder „notwendige Erben“ genannt. Dabei handelt es sich um Personen, denen das Gesetz einen Anteil am Vermögen des Erblassers vorbehält, unabhängig vom testamentarischen Willen des Erblassers. Diese erforderlichen Erben haben Anspruch auf einen Teil des Vermögens, der nicht durch gegenteilige testamentarische Bestimmungen beeinträchtigt oder für ungültig erklärt werden kann.
  3. Verteilung des Vermögens: Die Anteile der legitimen sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Familienzusammensetzung. Wenn das Testament diese Anteile beeinträchtigt, können die Erblasser Klage erheben, um die Anerkennung ihrer Rechte zu erwirken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Erbfolge bei Fehlen eines Testaments den gesetzlichen Vorschriften folgt, dass die testamentarische Erbfolge den Willen des Erblassers im Testament (mit der Begrenzung der gesetzlichen Anteile) respektiert und dass die erforderliche Erbfolge die Rechte der Erblasser schützt, indem sie ihnen einen Teil des Vermögens des Erblassers garantiert.

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